I.
Die Parteien streiten um die Abänderung des durch Senatsurteil vom 14. April 2004 titulierten Trennungsunterhalts für die Zeit ab Juli 2004.
Aus der am 30. April 1990 geschlossenen Ehe der Parteien sind die Kinder ####### #######, geboren am #######, und #######, geboren am #######, die beide bei der Klägerin leben, hervorgegangen. Die Parteien leben seit Mitte 1999 getrennt. Ende 1999 ist die Klägerin aus dem im Miteigentum der Parteien stehenden und seitdem vom Beklagten bewohnten Haus ausgezogen.
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