OLG Hamm - Beschluss vom 22.06.2010
I-15 W 308/10
Normen:
BGB § 1960; BGB § 1961;
Fundstellen:
FGPrax 2011, 29
NJW-RR 2010, 1594
Rpfleger 2010, 590
Vorinstanzen:
AG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 13 VI 113/10

Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2010 - Aktenzeichen I-15 W 308/10

DRsp Nr. 2010/14454

Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Es wird eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses mit dem Gläubiger angeordnet.

Zur Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 1960; BGB § 1961;

Gründe