Auf die Beschwerde der Mutter werden Ziffer I. 1. - 5. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 19.10.2017,
Der Umgang des Vaters J. T. mit dem Kind A. T., geboren am 22.09.2011, wird wie folgt geregelt:
1.Der Vater hat das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit A. jeweils alle 14 Tage am Freitag in den geraden Kalenderwochen, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, beginnend mit Freitag, 25.01.2019.
2. a) b) c) d) e) f) 3. II. III. IV.
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