I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von seiner Ehefrau Notunterhalt in Höhe von monatlich 1.300,00 DM auf die Dauer von sechs Monaten ab Oktober 1997.
Aus der am 25.09.1987 geschlossenen Ehe der Parteien sind die Kinder geb. am 09.02.1988, Florian, geb. am 06.01.1991 und, geb. am 27.09.1992, hervorgegangen.
Sie halten sich seit der räumlichen Trennung der Parteien am 22.09.1997 bei ihrer Mutter auf. Dieser wurde mit Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 17.12.1997 - 3 F 285/97 - die elterliche Sorge übertragen.
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