Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm - Grundbuchamt - vom 15. Juli 2015 wird insoweit zurückgewiesen, als der Antrag auf Eintragung der Beteiligten zu 1 als Inhaberin der Höchstbetragssicherungshypothek von 100.000 DM im Grundbuch von xxx Blatt 1426 (Abt. III lfde. Nr. 6) zurückgewiesen wurde.
II.Im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm - Grundbuchamt - vom 15. Juli 2015 auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 aufgehoben.
III. IV.
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