Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln
BGH, Urteil vom 19.01.1993 - Aktenzeichen VI ZR 117/92
DRsp Nr. 1993/147
Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln
Für die elterliche Aufsichtspflicht zur Abwehr von Gefahren, die für Dritte durch unvorsichtigen Umgang eines normal entwickelten, beinahe 12 Jahre alten Jungen mit Zündmitteln drohen, gelten nicht in allem dieselben Maßstäbe, die bei der Aufsichtspflicht für kleinere, etwa sieben oder acht Jahre alte Kinder heranzuziehen sind.