Elterliche Sorge: Elternvereinbarung

Elternvereinbarung

 

zwischen

 

Herrn ...

- Vater -

Adresse: ...

und

Frau ...

- Mutter -

Adresse: ...

betreffend die Ausübung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder

..., geboren am ...,

und

..., geboren am ....

I. Entscheidungsbefugnisse

Wir leben seit ... voneinander geschieden. Unsere Kinder ... und ... haben ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter. Wir sind uns darüber einig, die elterliche Sorge für unsere Kinder auch künftig gemeinsam auszuüben. Die Mutter soll jedoch berechtigt sein, auch Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung allein entscheiden zu können. Hierzu erteilt der Vater der Mutter nachstehende Vollmacht.

Über die Gestaltung des Umgangs entscheiden der Vater und die Mutter gemeinsam. Außerdem bleiben sie in Notfällen beide allein vertretungsberechtigt. Der andere Elternteil ist im Fall eines Notfalls unverzüglich zu benachrichtigen. Unbeschadet der Vollmachterteilung bleibt die Mutter im Innenverhältnis verpflichtet, den Vater über alle Entscheidungen zu informieren, die über alltägliche Entscheidungen hinausgehen. Dem Vater stehen, sofern keine Eile geboten ist, das Recht und die Pflicht zur vorherigen Beratung zu, jedenfalls soweit die Angelegenheit für das Kind von nicht unerheblicher Bedeutung ist.