Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 25.01.2013 abgeändert, soweit dort der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen worden ist, und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, an den Antragsteller einen Betrag von 990 Euro zu zahlen.
II.Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 990 Euro.
Die Beschwerde des Antragstellers, mit der er sich gegen die Zurückweisung des Antrags auf Zahlung von 990 Euro durch das Amtsgericht wendet, hat Erfolg.
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