Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 27. Mai 2014 - 155 F 19415/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Mutter die Personensorge für das am ## Januar 2013 geborene Kind E ######### entzogen und das Bezirksamt ######## B### - Jugendamt - als Pfleger ausgewählt wird.
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