Die Betroffene leidet unter einem schizophrenen Residualzustand und erheblichen Demenzerscheinungen. Sie ist allein völlig hilflos und kaum noch ansprechbar. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat für sie mit Beschluß vom 12.06.1990 eine Gebrechlichkeitspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Regelung der persönlichen Angelegenheiten einschließlich der Ausübung des sowie der Heilbehandlung" eingerichtet und den Wirkungskreis des zunächst ernannten Pflegers mit Beschluß vom 14.01.1991 auf die Vermögenssorge erweitert. Nach vorheriger stationärer Unterbringung in der Fachklinik Neustadt lebt die Betroffene seit 09.09.1991 in dem geschlossenen Pflegeheim.
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