BayObLG - 13.04.1984 (BReg 1 Z 28/84) - DRsp Nr. 1992/7193
BayObLG, vom 13.04.1984 - Aktenzeichen BReg 1 Z 28/84
DRsp Nr. 1992/7193
Entscheidung über das Herausgabeverlangen der leiblichen Eltern (hier: der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes) gegenüber den Pflegeeltern nach Abs. 4:(d) Anwendbarkeit der Vorschrift auch auf ein seit längerer Zeit bestehendes faktisches Pflegeverhältnis familienähnlicher Art unabhängig von den rechtlichen Bestandsvoraussetzungen nach §§ 27 ff. JWG (insbesondere auch ohne wirksame Pflegeerlaubnis);(e) Zulässigkeit einer (Verbleibens-)Anordnung zugunsten der Pflegeeltern - auch ohne vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge nach § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB - bei Gefährdung des Kindeswohls durch unvermittelte Herausnahme aus dem Pflegeverhältnis zur Unzeit;(f) möglicherweise erforderliche Besuchsregelung analog § 1634BGB zugunsten der leiblichen Eltern oder umgekehrt - bei erfolgreichem Herausgabeverlangen - zugunsten der Pflegeeltern.