Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 14.1.2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.426,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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