OLG Köln - Beschluss vom 23.01.2015
14 WF 163/14
Normen:
FamGKG -KV Nr. 2003;
Fundstellen:
NJW 2015, 8
NJW-RR 2015, 1342
Vorinstanzen:
AG Kerpen, vom 30.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 151 F 201/13

Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2015 - Aktenzeichen 14 WF 163/14

DRsp Nr. 2015/7277

Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts

Die Aktenversendungspauschale gem. Nr. 2003 KV zum FamGKG entsteht auch bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts, wenn die Beförderung der Gerichtsakten von den Amtsgerichten zum Landgericht (hier: im Landgerichtsbezirk Köln) gegen Entgelt erfolgt.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners vom 14. August 2014 (Bl. 80 der Akten) gegen die am 30. Juni 2014 erlassene Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom selben Tage (151 F 201/13) wird zurückgewiesen.

2.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

3.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FamGKG -KV Nr. 2003;

Gründe

I.