Die Beschwerde des Antragsgegners vom 14. August 2014 (Bl. 80 der Akten) gegen die am 30. Juni 2014 erlassene Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom selben Tage (151 F 201/13) wird zurückgewiesen.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12 Euro festgesetzt.
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