Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter vom 03.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Hamborn vom 24.01.2022 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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