1. Die sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim - Familiengericht - vom 19. 5. 2010 (
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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