OLG Koblenz - Beschluss vom 09.11.2007
13 WF 892/07
Normen:
RVG -VV Nr. 1000; BGB § 1587c ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 910
FuR 2008, 248
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 18 F 345/06

Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 13 WF 892/07

DRsp Nr. 2008/23725

Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

Eine Einigungsgebühr entsteht im Verfahren über den Versorgungsausgleich auch dann, wenn der Anspruchsberechtigte Ehegatte im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs auf den Versorgungsausgleich verzichtet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1000; BGB § 1587c ;

Gründe:

I. Zwischen den Parteien war aufgrund eines am 14. August 2006 eingegangenen Scheidungsantrags der Antragstellerin ein Scheidungsverfahren anhängig.

In diesem hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 4. Oktober 2006 der Antragstellerin und durch Beschluss vom 30. Januar 2007 dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe bewilligt und den Parteien ihre jeweiligen Bevollmächtigten beigeordnet.