Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberndorf am Neckar vom 19.07.2021, Az.
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 120.000,00 festgesetzt.
I.
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