Die Erblasserin, Frau L aus ..., errichtete am 3.9.1991 ein Testament, in dem sie der Klägerin - ihrer Nichte - ein Vermächtnis von 50.000 DM aussetzte. Am 28.11.1992 zahlte sie an die Klägerin, die von dem Testament nichts wußte, 50.000 DM. Was dabei besprochen wurde, konnte nicht näher aufgeklärt werden.
Am 28.1.1993 starb Frau L. Erbe wurde nach dem Testament vom 3.9.1991 ein Neffe, der Beklagte. Dieser übergab der Klägerin am 30.1.1993 eine Ablichtung des Testaments. Nach seiner Behauptung fragte er die Klägerin bei dieser Gelegenheit, ob sie im November 1992 die 50.000 DM bereits erhalten habe. Das habe die Klägerin bejaht.
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