I. Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverfahren anhängig, in dem sowohl der Antragstellerin als auch dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden war. Die im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens eingeholten Auskünfte ergaben für die Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund monatliche Anwartschaften von 57,28 EUR. Zusätzlich bestand für sie eine private Rentenversicherung mit einem ehezeitlichen Deckungskapital von 382,31 EUR, das umgerechnet monatliche Anwartschaften von 1,75 EUR ergab. Dem standen auf Seiten des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover monatliche Rentenanwartschaften von 45,87 EUR sowie angleichungsdynamische Anwartschaften in Höhe von monatlich 10,04 EUR gegenüber.
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