Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 29.09.2021 dahingehend abgeändert, dass die aufgrund des Anerkenntnisbeschlusses des Oberlandesgerichts vom 14.05.2021 von der Antragstellerin an den Antragsgegner zu erstattenden Kosten auf insgesamt 1.509,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.06.2021 festgesetzt werden.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 714,95 € festgesetzt.
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