OLG Hamburg - Beschluss vom 25.01.2019
2 UF 129/18
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1666a;
Vorinstanzen:
AG Hamburg-Harburg, vom 20.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 632 F 112/18

Erforderlichkeit eines SorgerechtsentzugesDrogenabhängigkeit der Kindeseltern

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019 - Aktenzeichen 2 UF 129/18

DRsp Nr. 2020/4348

Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzuges Drogenabhängigkeit der Kindeseltern

Zur Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzuges bei nicht hinreichend beherrschter Drogenabhängigkeit der Kindeseltern nebst Beikonsum.

1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 20.8.2018 wird zurückgewiesen.

2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1666a;

Gründe:

I.