1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 20.8.2018 wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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