1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eilenburg vom 02.05.2011 in Ziffer 2 des Tenors wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.128,68 EUR festgesetzt.
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