FG Münster, vom 15.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 5316/98
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines Ehegatten gegenüber dessen Erben; Entnahme bei Übernahme einer Stammeinlage durch einen Dritten nach Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
BFH, Urteil vom 17.11.2005 - Aktenzeichen III R 8/03
DRsp Nr. 2006/1484
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines Ehegatten gegenüber dessen Erben; Entnahme bei Übernahme einer Stammeinlage durch einen Dritten nach Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
»1. Ein für die Erben des verstorbenen Steuerschuldners bestimmter Steuerbescheid, der an die Gesamtrechtsnachfolger, Erbengemeinschaft X, adressiert ist, ist nicht wegen ungenauer Bezeichnung der Inhaltsadressaten unwirksam, wenn in den Erläuterungen des Bescheids auf einen Betriebsprüfungsbericht verwiesen wird, in dem die Beteiligten der Erbengemeinschaft namentlich aufgeführt sind.2. Wird bei einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Betriebs-GmbH und einem Besitzeinzelunternehmer das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und übernimmt ein Dritter eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem höheren Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor.«