FG Münster - Urteil vom 22.01.2008
15 K 3341/06 E
Normen:
EStG § 26a Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 33 ; GG Art. 6 ;
Fundstellen:
DB 2008, 1351
EFG 2008, 612

Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung

FG Münster, Urteil vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 15 K 3341/06 E

DRsp Nr. 2008/4584

Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung

1. Die Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung gemäß § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG i.V. mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß. 2. Außergewöhnliche Belastungen sind gleichermaßen wie bei einer Zusammenveranlagung zu ermitteln und anschließend je zur Hälfte bei beiden Ehegatten zu berücksichtigen, sofern diese nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen.

Normenkette:

EStG § 26a Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 33 ; GG Art. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist, wie die zumutbare Belastung bei Aufwendungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei getrennter Veranlagung von Ehegatten nach § 26 a Abs. 2 Satz 1 EStG zu ermitteln ist.