OLG Naumburg - Beschluss vom 28.02.2013
8 UF 181/12
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1603;
Vorinstanzen:
AG Halle/Saale - 23 F 871/10 UK - 14.06.2012,

Ermittlung fiktiver Einkünfte als Grundlage des Kindesunterhalts durch Internetrecherche; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2013 - Aktenzeichen 8 UF 181/12

DRsp Nr. 2013/19263

Ermittlung fiktiver Einkünfte als Grundlage des Kindesunterhalts durch Internetrecherche; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

1. Das Internet ist für die Ermittlung fiktiver Einkünfte im Unterhaltsrecht eine anerkannte Erkenntnisquelle (hier Internetportal "nettolohn.de"). Im Falle einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit ist bei dem so ermittelten fiktiven Durchschnittslohn für den Kindesunterhalt ein Zuschlag von 10% hinzuzurechnen, um das fiktive Einkommen zu ermitteln, da sich der Unterhaltsschuldner in diesem Fall auch um Stellen zu bemühen hat, in denen die Vergütung über den Durchschnittslohn hinaus geht.