Errechnung des Barbedarfs bei Leistung von Sachunterhalt durch einen Elternteil
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 12 UF 372/94
DRsp Nr. 1996/3296
Errechnung des Barbedarfs bei Leistung von Sachunterhalt durch einen Elternteil
1. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber den (hier zwei) minderjährigen Kindern durch deren Pflege und Erziehung, so richtet sich der Barbedarf der Kinder allein nach dem Einkommen des anderen, barunterhaltspflichtigen Elternteils.2. Wird der Bedarfskontrollbetrag der Unterhaltstabelle unterschritten, so ist lediglich Unterhalt nach der nächsttieferen Gruppe zu zahlen.3. Wegen der verschärften Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern muß sich der wiederverheiratete Pflichtige so behandeln lassen, als werde er nach Steuerklasse vier versteuert, auch wenn er in Absprache mit seinem neuen Ehepartner die Steuerklasse fünf gewählt hat.
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