Am 28.4.1993 wurde die Erblasserin von ihrem Ehemann erschossen. Kurz danach verstarb auch dieser, nachdem er sich eine Kugel in den Kopf geschossen hatte. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Der Ehemann der Erblasserin hatte aus seiner ersten Ehe, die 1947 geschlossen und 1965 geschieden worden war, eine Tochter, die im Jahre 1948 geborene Beteiligte zu 3. Der Nachlaß der Erblasserin besteht aus Bankguthaben, Wertpapieren und einem mit einem Komfort-Einfamilienhaus bebauten Grundstück. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 11.5.1994 wurde er hinsichtlich der Erblasserin für erbunwürdig erklärt.
Verfahrensgeschichte
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