OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.10.2007
10 UF 183/07
Normen:
BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 1666 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 2147
OLGReport-Brandenburg 2008, 692
Vorinstanzen:
AG Fürstenwalde, vom 10.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 130/06

Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu Klärung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch des Kindes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 10 UF 183/07

DRsp Nr. 2007/22284

Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu Klärung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch des Kindes

Das Gericht kann die verweigerte Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur Durchführung einer psychologischen Untersuchung wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs im Verfahren auf Entzug des Umgangsrechts ersetzen. Die bereits angeordnete Erstellung eines entsprechenden Gutachtens in einem parallel laufenden strafrechtlichen Verfahren steht dem nicht entgegen, da es sich um zwei verschiedene Verfahren handelt.

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 1666 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.