OLG Köln - Beschluß vom 12.02.1996
16 Wx 20/96
Normen:
BGB § 1836 Abs. 1, § 1835 Abs. 4 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1997, 83

Ersparnisse aus der Sozialhilfe können Vermögendarstellen

OLG Köln, Beschluß vom 12.02.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 20/96

DRsp Nr. 1996/28969

Ersparnisse aus der Sozialhilfe können Vermögendarstellen

»Spart ein Betreuter, der Sozialhilfe bezieht, aus dem ihm von der Sozialhilfe zur Verfügung gestellten Taschengeld einen größeren Betrag an (hier: 13.000,-- DM), so ist er vermögend i.S. von § 1836 Abs. 1 BGB. Der Betreuer ist dann aus diesem Sparguthaben und nicht aus der Staatskasse zu bezahlen.«

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 1, § 1835 Abs. 4 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1997, 83