I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Lüneburg vom 9. Oktober 2012 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 22. Mai 2013 teilweise dahingehend geändert, dass die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Lüneburg (37 F 35/12 UE) vom 11. Juli 2012 von der Antragstellerin an den Antragsgegner zu erstattenden Kosten auf 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2012 festgesetzt werden.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf die Gebührenstufe bis 600 €.
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