AG Homburg-Saar, vom 12.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 10/07
Erstrecckung der Ersatzhaftung nach § 1607 BGB auf alle Großeltern
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 6 WF 18/07
DRsp Nr. 2007/12111
Erstrecckung der Ersatzhaftung nach § 1607BGB auf alle Großeltern
»Die Ersatzhaftung der Großeltern nach § 1607BGB ist nicht auf den Stamm des ausgefallenen Elternteils beschränkt, sondern erfasst zwingend alle Großeltern; bei der Auslegung des § 1607BGB ist § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beachten.«