BVerwG - Urteil vom 25.08.2010
8 C 40.09
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1b Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 3; BetrAVG § 4 Abs. 4; BetrAVG § 7 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1; BetrAVG § 10 Abs. 1; BetrAVG § 10 Abs. 3; BGB § 1228 Abs. 2; BGB § 1273 Abs. 1; BGB § 1273 Abs. 2 S. 1; BGB § 1282 Abs. 1; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 4d Abs. 1 Nr. 1; EStG § 6a Abs. 3;
Fundstellen:
DB 2011, 181
VersR 2011, 94
ZIP 2010, 2363
Vorinstanzen:
VG München, vom 24.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen VG M 3 K 05.3031
VGH Bayern, vom 20.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VGH

Erstreckung der Insolvenzsicherungspflicht und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auf durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesicherter unmittelbarer Versorgungszusagen (Direktzusagen); Entsprechende Anwendung der für Pensionsfonds geltenden Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage auf durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesicherter unmittelbarer Versorgungszusagen (Direktzusagen); Unterschiedliches Ausmaß der jeweiligen abstrakten Gefahr einer durch die Insolvenz des Arbeitgebers bedingten Nichterfüllung des Versorgungsanspruchs als rechtfertigender Grund für die Ungleichbehandlung der in vollem Umfang beitragspflichtigen Durchführungswege im Vergleich zu den beitragsermäßigten oder beitragsfreien Durchführungswegen i.S.d. § 10 Abs. 1 und 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BetrAVG für kongruent rückdeckend und pfandrechtlich gesicherte Direktzusagen; Verwertungsberechtigter aus einer Verpfändung eines Versicherungsanspruchs bei Eintritt des Versorgungsfalls oder bei Insolvenz des Arbeitgebers vor dem Eintritt des Versorgungsfalls

BVerwG, Urteil vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 8 C 40.09

DRsp Nr. 2010/19127

Erstreckung der Insolvenzsicherungspflicht und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auf durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesicherter unmittelbarer Versorgungszusagen (Direktzusagen); Entsprechende Anwendung der für Pensionsfonds geltenden Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage auf durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesicherter unmittelbarer Versorgungszusagen (Direktzusagen); Unterschiedliches Ausmaß der jeweiligen abstrakten Gefahr einer durch die Insolvenz des Arbeitgebers bedingten Nichterfüllung des Versorgungsanspruchs als rechtfertigender Grund für die Ungleichbehandlung der in vollem Umfang beitragspflichtigen Durchführungswege im Vergleich zu den beitragsermäßigten oder beitragsfreien Durchführungswegen i.S.d. § 10 Abs. 1 und 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BetrAVG für kongruent rückdeckend und pfandrechtlich gesicherte Direktzusagen; Verwertungsberechtigter aus einer Verpfändung eines Versicherungsanspruchs bei Eintritt des Versorgungsfalls oder bei Insolvenz des Arbeitgebers vor dem Eintritt des Versorgungsfalls