I. Das Gesuch des Beteiligten zu 1, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen.
II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bernburg vom 24. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 3.000.
I.
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