OLG Naumburg - Beschluss vom 22.08.2013
8 UF 144/13
Normen:
BGB § 112;
Vorinstanzen:
AG Bernburg, vom 24.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 433/12

Erteilung der Genehmigung zur Führung eines Erwerbsgeschäfts durch einen Minderjährigen

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.08.2013 - Aktenzeichen 8 UF 144/13

DRsp Nr. 2014/18682

Erteilung der Genehmigung zur Führung eines Erwerbsgeschäfts durch einen Minderjährigen

Anforderungen für eine familiengerichtliche Genehmigung der Ermächtigung der Eltern zur Führung eines selbständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäfts durch einen Minderjährigen.

Die familiengerichtliche Genehmigung zur Führung eines Erwerbsgeschäfts durch einen Minderjährigen (§ 112 BGB) setzt voraus, dass der Minderjährige über seine Jahre hinaus gereift ist und sich im Rechts- und Erwerbsleben schon im Wesentlichen wie ein Volljähriger benehmen kann und dies nach seiner Veranlagung auch tun wird. Es erscheint ermessensfehlerfrei, dass das Familiengericht die beantragte Genehmigung verweigert hat, wenn es sich nicht die Überzeugung zu verschaffen vermochte, dass der Minderjährige über hinreichende kaufmännische und steuerliche Kenntnisse verfügt.

I. Das Gesuch des Beteiligten zu 1, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen.

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bernburg vom 24. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt EUR 3.000.

Normenkette:

BGB § 112;

Gründe:

I.