OVG Niedersachsen - Beschluss vom 18.06.2007
10 PA 65/07
Normen:
AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 ; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2 ; AufenthG § 25 Abs. 5 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 25.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 306/06

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Nachholen des Visumsverfahrens; Visumsverfahren

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.06.2007 - Aktenzeichen 10 PA 65/07

DRsp Nr. 2008/6821

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Nachholen des Visumsverfahrens; Visumsverfahren

»1. Zu den Voraussetzungen, von der Einhaltung des Visumsverfahrens nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG abzusehen. 2. Zu den Voraussetzungen, ein rechtliches Abschiebungshindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) anzunehmen - hier im Falle eines langjährigen Getrenntlebens der Eheleute verneint.«

Normenkette:

AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 ; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2 ; AufenthG § 25 Abs. 5 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Verwaltungsgericht hat eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzbegehrens des Klägers (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO) zu Recht verneint.

Der Kläger hat am 29. September 2006 Klage gegen den die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnenden Bescheid der Beklagten vom 31. August 2006 erhoben mit dem Begehren, die Beklagte zu verpflichten, ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dem Verpflichtungsbegehren des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fehlt indes eine hinreichende Erfolgsaussicht.