I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 11. März 2010 in seiner Ziff. 3 geändert:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von
- 154,93 € für September 2010,
- 166,00 € für Oktober 2010 und
- monatlich 144,00 € ab November 2010
zu zahlen.
Die künftig fällig werdenden Unterhaltsrenten sind jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es beim Kostenausspruch im angefochtenen Verbundurteil.
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