OLG München, Beschluss vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 16 WF 1599/03
DRsp Nr. 2005/3523
Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten
Wer einen Beruf erlernt und während der Ehe ausgeübt hat, kann nach Scheidung der Ehe nicht darauf verwiesen werden, in eine andere Berufssparte als ungelernte Kraft tätig zu werden.