Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 29.10.2018 wird zurückgewiesen.
2.Von einer Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 € festgesetzt.
Der Beschwerdeführer, Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes M., geb. ...2004, beantragte die familiengerichtliche Genehmigung des Einsatzes eines Beckengurtes im Rollstuhl, Therapiestuhl und Stehständer. Das Amtsgericht sah kein Genehmigungserfordernis.
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