AG Köln, vom 14.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 302 F 140/05
Familienrecht - Ausschluss bzw. Beschränkung des Versorgungsausgleiches gemäß § 1587 c Nr. 3 BGB bei dauerhafter grober Vernachlässigung der Kindererziehung und -betreuung
OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2008 - Aktenzeichen 4 UF 48/07
DRsp Nr. 2008/14017
Familienrecht - Ausschluss bzw. Beschränkung des Versorgungsausgleiches gemäß § 1587 c Nr. 3 BGB bei dauerhafter grober Vernachlässigung der Kindererziehung und -betreuung
»1. Ein Ausschluss bzw. eine Beschränkung des Versorgungsausgleiches gemäß § 1587 c Nr. 3 BGB kommt in Betracht, wenn die/der Ausgleichsberechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch ihre/seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt, indem sie/er die Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder über längere Zeit derart gravierend vernachlässigt, dass sie/er wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.2. Die Anwendung des § 1587 c Nr. 3 BGB erfasst während der Ehe gegenüber dem Ehegatten und den gemeinsamen Kindern begangene schwerwiegende Unterhaltspflichtverletzungen. In Betracht kommen auch Verletzungen der Naturalunterhaltspflicht, hier insbesondere der Kindererziehung (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Auflage 2007, § 1587 c Rn. 46; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Auflage 2003, § 1587 cBGB, Rn. 35).«
Normenkette:
BGB § 1587c Nr. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.