OLG Köln - Beschluß vom 08.01.2000
27 WF 228/00
Normen:
GKG (1975) 17 Abs. 4; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Familienrecht: Rückstände bis zur Einreichung der Klage nach § 17 Abs. 4 GKG

OLG Köln, Beschluß vom 08.01.2000 - Aktenzeichen 27 WF 228/00

DRsp Nr. 2001/7700

Familienrecht: Rückstände bis zur Einreichung der Klage nach § 17 Abs. 4 GKG

Auch bei einer negativen Feststellungsklage wirken die Rückstände bis zur Einreichung der Klage nach § 17 Abs. 4 GKG streitwerterhöhend, wenn und soweit die Klage diese Rückstände umfasst. Letzteres ist eine Frage der Auslegung des Klageantrages.

Normenkette:

GKG (1975) 17 Abs. 4; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Schmitz