Familienrecht; Vertrauensschutz bei bewilligter Prozeßkostenhilfe
OLG Köln, Beschluß vom 08.01.2000 - Aktenzeichen 27 WF 216/00
DRsp Nr. 2001/7699
Familienrecht; Vertrauensschutz bei bewilligter Prozeßkostenhilfe
Eine lediglich andere rechtliche Beurteilung bereits früher bekannter Umstände rechtfertigt nach § 124 Nr. 3 ZPO nicht die Aufhebung oder Einschränkung einmal bewilligter Prozesskostenhilfe. Aus Gründen des Vertrauensschutzes darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten.