OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.02.2024
6 UF 24/24
Normen:
BGB § 1628; BGB § 1666;

Familienrechtliche Streitigkeit des Kindsvaters und der Kindsmutter über die Entscheidungsbefugnis über die Wahl des Kindergarten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.02.2024 - Aktenzeichen 6 UF 24/24

DRsp Nr. 2024/6133

Familienrechtliche Streitigkeit des Kindsvaters und der Kindsmutter über die Entscheidungsbefugnis über die Wahl des Kindergarten

Eine Teilentscheidung, die auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich zulässig ist, hat die Teilbarkeit des Gegenstandes, die Entscheidungsreife über einen Teil und die Unabhängigkeit der Teilentscheidung von der Entscheidung über den restlichen Gegenstand zur Voraussetzung. Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen kann nur dadurch erfolgen, dass ausschließlich auf voneinander abweichende Tat- und Rechtsfragen maßgebend sind, sodass nicht die Gefahr besteht, dass über dieselbe Frage ein weiteres Mal zu befinden ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Entscheidungen innerhalb derselben Instanz als auch hinsichtlich der im Instanzenzug ergehenden Entscheidungen.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 22. Dezember 2023 wird aufgehoben.

Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1628; BGB § 1666;

Gründe

I.