Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 26. Juli 2019 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligte zu 1 wendet sich gegen die Erweiterung einer Abwesenheitspflegschaft für die 1965 geborene Betroffene, deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
Die Betroffene ist eine von zwei Töchtern des im April 2018 verstorbenen Herrn G. (im Folgenden Erblasser). Die frühere Beteiligte zu 1 war die Ehefrau des Erblassers und die Mutter der Betroffenen. Mit notariellem „Erbvertrag“ vom 29. Oktober 2013 setzte der Erblasser die frühere Beteiligte zu 1 als Alleinerbin ein. Die frühere Beteiligte zu 1 setzte den Erblasser und ihre weitere Tochter, die jetzige Beteiligte zu 1, zu gleichen Teilen als ihre alleinigen Erben ein.
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