I. Aus der Ehe der Erblasserin mit ihrem 1968 vorverstorbenen Ehemann sind keine Kinder hervorgegangen. Die Erblasserin lebte vor ihrem Tode lange Jahre von ihrem Ehemann getrennt. Im Jahre 1975 nahm sie ihre Schwester , die Beteiligte zu 1), in ihrem Haus auf. Ihre zweite Schwester , war schon am 1. August 1950 vorverstorben. Aus deren Ehe sind die Beteiligten zu 2) bis 7) hervorgegangen.
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