OLG Köln - Beschluss vom 05.11.2007
4 WF 187/07
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2008, 146
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 16.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 307 F 184/07

Fehlende Erfolgsaussicht einer Klage auf Absenkung des Ehegattenunterhalts - keine Berücksichtigung der Kosten eines Anschaffungskredits bei Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 4 WF 187/07

DRsp Nr. 2008/6190

Fehlende Erfolgsaussicht einer Klage auf Absenkung des Ehegattenunterhalts - keine Berücksichtigung der Kosten eines Anschaffungskredits bei Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

Da in den Kilometerbauschalen in der Regel auch ein Anteil enthalten ist, der die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betrifft, kann bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (ohne weitere Darlegungen) neben der Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber ein Anschaffungskredit nicht berücksichtigt werden.

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 1361 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Amtsgericht dem Kläger die nachgesuchte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, weil die Klage auf Abs.enkung des Ehegattenunterhalts von 400,00 EUR gemäß Vergleich vom 15.03.2005 auf Null keine Aussicht auf Erfolg hat.

Zur Begründung weist der Senat zunächst auf den angefochtenen Beschluss sowie den Nichtabhilfebeschluss vom 16.10.2007.

Ergänzend sei hinzugefügt: