Fehlerhafte Abtrennung trotz Einverständnis der Parteien
SchlHOLG, Urteil vom 27.04.1992 - Aktenzeichen 15 UF 127/91
DRsp Nr. 1996/3430
Fehlerhafte Abtrennung trotz Einverständnis der Parteien
»Ein wesentlicher Verfahrensmangel, der eine Aufhebung und Zurückverweisung erforderlich macht, liegt vor, wenn auf bloßes Einverständnis der Parteien, jedoch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 628ZPO, ein im Wege der Stufenklage geltend gemachter Anspruch auf Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und dem Scheidungsverbund trotz fingierter Säumnis des Anspruchsgegners über Ehegattenunterhalt streitig entschieden wurde.«