SchlHOLG - Urteil vom 27.04.1992
15 UF 127/91
Normen:
ZPO § 254 § 623 Abs. 2 § 628 § 629 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1199

Fehlerhafte Abtrennung trotz Einverständnis der Parteien

SchlHOLG, Urteil vom 27.04.1992 - Aktenzeichen 15 UF 127/91

DRsp Nr. 1996/3430

Fehlerhafte Abtrennung trotz Einverständnis der Parteien

»Ein wesentlicher Verfahrensmangel, der eine Aufhebung und Zurückverweisung erforderlich macht, liegt vor, wenn auf bloßes Einverständnis der Parteien, jedoch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 628 ZPO, ein im Wege der Stufenklage geltend gemachter Anspruch auf Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und dem Scheidungsverbund trotz fingierter Säumnis des Anspruchsgegners über Ehegattenunterhalt streitig entschieden wurde.«

Normenkette:

ZPO § 254 § 623 Abs. 2 § 628 § 629 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe: