Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 werden der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28. Oktober 2020 und das Verfahren aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 83 € festgesetzt.
I. Nach dem Tod der Erblasserin wurde die Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben angeordnet und der Beteiligte zu 2 als berufsmäßigen Nachlasspfleger eingesetzt.
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