AG Rostock, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 242/06
Festsetzung der zu erstattenden Anwaltskosten - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr?
OLG Rostock, Beschluss vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 10 WF 184/07
DRsp Nr. 2007/22700
Festsetzung der zu erstattenden Anwaltskosten - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr?
Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 der Anlage 1 zum RVG auf die Verfahrensgebühr nach 3100 der Anlage 1 zum RVG gem. Vorbemerkung 3, (4) zur Nr. 3100 der Anlage 1 zum RVG setzt voraus, dass die Geschäftsgebühr durch das im Verfahren ergangene Urteil tituliert worden ist.