BGH - Beschluss vom 23.08.2023
XII ZB 470/21
Normen:
VBVG § 4 Abs. 3 Nr. 2; VBVG § 18;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1752
Vorinstanzen:
AG Bitterfeld-Wolfen, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 XVII 142/19
LG Dessau-Roßlau, vom 22.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 125/21

Festsetzung einer pauschalen Betreuervergütung für die Tätigkeit als Betreuer

BGH, Beschluss vom 23.08.2023 - Aktenzeichen XII ZB 470/21

DRsp Nr. 2023/12236

Festsetzung einer pauschalen Betreuervergütung für die Tätigkeit als Betreuer

Eine Ausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 HSG LSA eine Ausbildung an einer Hochschule.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 22. September 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29. September 2021 aufgehoben.

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 29. April 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 31. Mai 2021 dahingehend abgeändert, dass die der weiteren Beteiligten zu 1 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 24. April 2020 bis 23. April 2021 von der Betroffenen zu erstattende Vergütung auf

3.414 €

festgesetzt wird.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

VBVG § 4 Abs. 3 Nr. 2; VBVG § 18;

Gründe

I.