Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 22. September 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29. September 2021 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 29. April 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 31. Mai 2021 dahingehend abgeändert, dass die der weiteren Beteiligten zu 1 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 24. April 2020 bis 23. April 2021 von der Betroffenen zu erstattende Vergütung auf
3.414 €
festgesetzt wird.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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